AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

zur Durchführung von Projekten der Unternehmens- und Personalentwicklung durch die GOLD Unternehmensentwicklung GmbH (nachfolgend TEAM GOLD genannt).

  1. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt laut Angebot und/oder Auftragsbestätigung.
  2. Die Maßnahme erstreckt sich über die in der Auftragsbestätigung angegebenen Tage.
  3. Vorbereitung und Projektverlauf
    • Die Erstellung der Unterlagen liegt bei TEAM GOLD.
    • Für die Methodik und Didaktik der Maßnahme ist der Berater/Trainer verantwortlich. Stellt der Berater/Trainer während der Maßnahme fest, dass aufgrund des Verlaufs (z. B. infolge von Rückständen der Teilnehmer in vorausgesetzten Themen- oder Schulungsgebieten) Änderungen am ursprünglich mit dem Auftraggeber vereinbarten Konzept nötig sind, so entscheidet er über Art und Umfang der Änderung im Rahmen seines Erfahrungs- und Ermessensspielraums. Er kann nach seinem freien Ermessen einzelne Punkte der Maßnahme im Hinblick auf die Gesamtzielsetzung ausweiten und dafür andere vernachlässigen. Der Berater/Trainer wird aus seiner Sicht notwendige Änderungen am geplanten Projektverlauf mit den Teilnehmern besprechen. Er wird den Auftraggeber über die als notwendig erachteten konzeptionellen, methodischen und didaktischen Veränderungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt informieren.
    • Vor und während der Maßnahme informiert der Auftraggeber den Berater/Trainer über alle Umstände, die für die
    • Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme bedeutsam sind.
    • Der Berater/Trainer wird nach besten Kräften und Wissen gemeinsam mit den Teilnehmern den Erfolg der Maßnahme anstreben.
  4. Honorar und Zahlung
    Das Honorar errechnet sich aus dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Tagessatz, sowie den angegebenen Zusatzkosten, zzgl. der jeweils gültigen MwSt. Die Zahlung ist acht Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei verspäteter Zahlung können Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweils gültigen Diskontsatz berechnet werden.
  5. Durchführung
    • Die Projektorganisation liegt beim Auftraggeber.
    • Kann die Maßnahme zu dem vereinbarten Termin nicht wahrgenommen werden, sind bei Absage oder Verschiebung nachfolgend aufgeführte Prozentsätze des Honorars zu zahlen:
      • ab Auftragserteilung bis 2 Monate vor dem vereinbarten Termin 30 %
      • bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin 50 %
      • bis 2 Wochen vor dem vereinbarten Termin 70 %
      • weniger als 2 Wochen vor dem vereinbarten Termin 90 %
    • Kann der Berater/Trainer wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder einer sonstigen von ihm nicht verschuldeten Verhinderung die Maßnahme nicht zum vereinbarten Termin abhalten, so ist TEAM GOLD verpflichtet, sobald als möglich einen Ersatztermin oder eine Ersatzperson zu benennen. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen TEAM GOLD sind ausgeschlossen.
  6. Urheberrecht/Geheimhaltung
    • Das Urheberrecht an den Teilnehmerunterlagen und sonstigen Projektunterlagen und -materialien gebührt allein TEAM GOLD. Der Auftraggeber bzw. die Teilnehmer haben nicht das Recht, die Teilnehmermappen und sonstige Projektunterlagen und Projektmaterialien ganz oder auszugsweise ohne schriftliche Genehmigung von TEAM GOLD zu reproduzieren, in Speichermedien aufzunehmen oder in irgendeiner Form zu verbreiten. Die ausgegebenen Teilnehmerunterlagen dienen demzufolge einzig und allein den in der Maßnahme selbst anwesend gewesenen Teilnehmern als Schulungs- und Arbeitsunterlage; d.h. diese Unterlagen dürfen bspw. nicht an Mitarbeiter, welche nicht in der Maßnahme anwesend waren, weitergegeben werden. Auch ein Ton- und Videomitschnitt der Maßnahme ist ohne schriftliche Genehmigung von TEAM GOLD nicht gestattet.
    • Die Mitarbeiter von TEAM GOLD sind verpflichtet, alle geschäftlich bedeutsamen Vorgänge, von denen sie im Zuge der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber Kenntnis erhalten, geheim zu halten. Der Auftraggeber versichert, dass der Verwendung von Unterlagen, die er TEAM GOLD für die Durchführung zur Verfügung stellt, keine Urheber- und/oder sonstigen Rechte entgegenstehen.
  7. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  8. Dieser Projektauftrag wird wirksam mit der Auftragsbestätigung.
  9. Gerichtsstand ist Bayreuth.
  10. Es gilt deutsches Recht.

Stand: 01.02.2023

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